Kassenleistungen bei einer Wurzelbehandlung

Heil- und Kostenplan

Die Kostenübernahme oder Bezuschussung einer Wurzelbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen unterliegt genauen und verbindlichen Richtlinien, festgelegt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Demnach hat der Patient „Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“.

Wurzelbehandlung an Vorderzähnen

Sollte der betroffene Zahn ein Vorderzahn (Schneide- oder Eckzahn) sein, stehen die Chancen einer Bewilligung des Eingriffs bzw. eine Kostenübernahme durch die Kasse sehr gut. Da diese Zähne leicht zu erreichen sind und häufig nur einen Wurzelkanal besitzen sind optimale Rahmenbedingungen für eine Wurzelbehandlung gegeben.

Wurzelbehandlung an Backenzähnen

Etwas schwieriger wird es, wenn Sie eine Wurzelbehandlung im Bereich der Backenzähne (Prämolaren und Molaren) wünschen, da sich die Operation hier weitaus schwieriger durchführen lässt. In einem solchen Fall werden die Aufwendungen dann übernommen, wenn die Behandlung einem höheren Zweck als dem bloßen Zahnerhalt dient. Da es nach wie vor schwierig ist, eindeutige Aussagen über die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung zu machen (vor allem was ihre langfristigen Effekte betrifft), scheitert eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse häufig bereits an dieser Hürde und die Wurzelbehandlung kann nur als Privatleistung (nach der Gebührenordnung der Zahnärzte, GOZ) abgerechnet werden. Was die Einschränkungen der Zweckmäßigkeit betrifft so fasst der G-BA wie folgt zusammen:

Ein Zahn wird nur dann als erhaltungswürdig eingestuft, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Der Zahn steht in einer geschlossenen Zahnreihe ohne Lücken.
  • Die Wurzelbehandlung verhindert eine einseitige Freistellsituation.
  • Bereits vorhandener Zahnersatz wird durch die Wurzelbehandlung erhalten.

Darüber hinaus sollten die Wurzelspitzen gut erreichbar sein. In jedem Einzelfall können noch weitere Kriterien ausschlaggebend sein. Als Alternative zur Wurzelbehandlung bieten die Kassen eine vollständige Kostenübernahme bei der Entfernung des befallenen Zahnes.

Wurzelbehandlung als Revision

Sollten Sie eine Wurzelkanalbehandlung wünschen, der bereits eine unvollständige Wurzelfüllung vorausgegangen ist, welche zum Erzielen eines langfristigen Erfolges vervollständigt werden muss, so tragen Sie in jedem Fall sämtliche anfallende Kosten des Eingriffs, unabhängig von Topografie und Ausmaß.

Eigenbeteiligung bei Wurzelbehandlung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel also nur in einfachen, beziehungsweise erfolgsversprechenden Fällen die Behandlungskosten. Vom Zahnarzt empfohlene und der Wirksamkeit dienliche Behandlungsmethoden wie eine Laserdesinfektion werden als nicht wirtschaftlich erachtet und können ebenfalls nur als Privatleistung berechnet werden. Bei der abschließenden Überkronung oder Verblendung fallen ebenfalls Aufwendungen für den Patienten an, besonders wenn diese Maßnahme in erster Linie ästhetischen Zwecken dient. Auch die privaten Krankenversicherungen orientieren sich an diesen Richtlinien, weshalb Sie in jedem Fall alle Leistungen und Kosten der Wurzelbehandlung schriftlich abstimmen sollten. Erkundigen Sie Sich, welche Behandlungen in Ihrem individuellen Fall angemessen sind und wägen Sie mögliche Risiken ab.

Auch wenn Ihre Krankenkasse die Aufwendungen einer Wurzelbehandlung nicht vollständig übernimmt, sollte dieses zahnerhaltende Verfahren im Zweifelsfall in Erwägung gezogen werden. Informieren Sie sich dabei im Vorfeld über die Leistungen Ihres Versicherers und vergleichen Sie gegebenenfalls die Möglichkeiten einer Zahnzusatzversicherung, um eine mögliche Eigenbeteiligung in Grenzen zu halten.