Kassenleistungen
Gesetzliche Krankenversicherungen stufen die Implantologie in ihrem Leistungskatalog als reine Privatleistung ein, deren Kosten der Patient selbst tragen muss. Allerdings bietet das 2005 eingeführte Festbezuschussungssystem für Zahnersatz dennoch die Möglichkeit, einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Private Kassen demgegenüber bieten je nach Leistungsspektrum eine Kostenübernahme von 50-100 %.
Im Gegensatz zu vorangegangenen, prozentualen Subventionen, bietet das neue Bezuschussungssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen feststehende Zuschüsse, die sich nach der jährlich angepassten Regelversorgung richten. Als Regelversorgung wird das Standardverfahren für den vorliegenden Befund bezeichnet. Bezogen auf den Zahnersatz bieten die Kassen eine 50 prozentige Kostenübernahme für den Standardzahnersatz, während der Patient diesen Zuschuss für das Verfahren seiner Wahl nutzen kann. So können beispielweise die vergleichsweise geringen Kosten für eine einfache Krone größtenteils oder gar komplett übernommen werden, während ein hochwertigeres Implantat nur teilbezuschusst wird.
Nur in ausgewiesenen Härtefällen wie tumorbedingtem Zahnverlust oder genetisch bedingtem Zahnausbleiben werden die Gesamtkosten für Implantate übernommen, was gegebenenfalls durch entsprechende Gutachter bestätigt werden muss.
Regelmäßige Vorsorge zahlt sich aus
Gesetzlich Versicherte können ihre Festzuschüsse erhöhen, wenn sie die regelmäßigen Prophylaxe Untersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dies in ihrem Bonusheft dokumentieren lassen. So erhöht sich der Zuschuss nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge um 20% und nach 10 Jahren sogar um 30%. Auch ein besonders geringes Einkommen wird von den Kassen berücksichtigt und mit dem doppelten Betrag ausgeglichen.
Auch Privatpatienten müssen in der Regel einen Teil der Kosten tragen
Was die Finanzierung von Implantaten bei Privatpatienten betrifft, so ist die Situation hier weniger eindeutig als bei gesetzlich Versicherten. Je nach Police werden hier 50-100% der anfallenden Aufwendungen übernommen, während die verbleibenden Kosten selbst getragen werden müssen. Daher ist die Option einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz in jedem Fall in Erwägung zu ziehen.
Die Gesamtkosten richten sich nach dem Aufwand – der HKP gibt Auskunft
Die Kosten einer implantologischen Behandlung ist abhängig vom Aufwand des Eingriffs, der eingesetzten Materialen und den zahntechnischen Leistungen. Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus folgenden Leistungen zusammen:
- Umfang der Behandlung
- Anzahl und Beschaffenheit der Implantate/Materialkosten
- Eventuell nötiger Knochenaufbau
- Kosten für Zahnersatz/Laborkosten
- Individuelle Versicherungssituation
Da den Patienten nur Richtwerte zur Ermittlung ihrer Kosten zur Verfügung stehen, ist es ratsam sich stets einen genauen Kostenplan erstellen zu lassen. Dieser individuelle HKP (Heil- und Kostenplan) gibt nicht nur detaillierte Auskunft über sämtliche Aufwendungen, er ist auch eine Grundvoraussetzung für die Beantragung und Genehmigung einer Kostenübernahme, bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen.
Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Team der Praxis Dr. Mitterwald in Augsburg gerne zur Verfügung. Wir begleiten Sie durch den Dschungel der Bürokratie, um Ihnen den Weg zu einem strahlenden Lächeln zu erleichtern.